Rechtsanwälte Strafrecht Frankfurt
Juristen unterscheiden drei Rechtsgebiete: Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Während das Zivilrecht die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander regelt, findet sich im Öffentlichen Recht immer auch ein Träger hoheitlicher Gewalt als Adressat einer Norm: der Staat — beispielsweise in Form einer Behörde in Frankfurt. Im Prinzip gehört deshalb auch das Strafrecht zum Öffentlichen Recht. Denn hier kann der Staat auf besonders drastische Weise in die Freiheits- und Eigentumsrechte des Bürgers eingreifen. Weil das Strafrecht aber eine besonders herausragende Geltung hat, wird es als eigenständiges Rechtsgebiet behandelt. Nicht ohne Grund gilt der alte Satz: Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates.
Zum Strafrecht gehören alle Normen, die eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe androhen. Eine Verhaltensweise, die hiermit sanktioniert werden kann, wird in einem strafrechtlichen Tatbestand beschrieben. Wichtige Tatbestände sind zum Beispiel Diebstahl, Nötigung und Körperverletzung — Delikte, die auch in der Großstadt Frankfurt häufig auftreten. Doch bevor eine Sanktion wirksam verhängt werden kann, muss ein Verfahren in Gang gesetzt werden, das unter anderem in der Strafprozessordnung bis in alle Einzelheiten geregelt ist. Hier sind auch die Verfahrensrechte eines Beschuldigten festgelegt. Dazu gehört das Recht, sich zur Sache nicht zu äußern und in jeder Lage des Verfahrens einen Rechtsanwalt als Strafverteidiger zu konsultieren.
Das Ziel einer Strafverteidigung hängt immer vom Einzelfall ab. Der Strafverteidiger eines Beschuldigten muss in erster Linie versuchen, eine Verurteilung zu verhindern, indem das Verfahren eingestellt oder der Angeklagte freigesprochen wird. Neben einer Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (auch bei Verjährung) kommen bei vielen Straftaten Verfahrenseinstellungen wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen in Betracht. Der Vorteil einer Einstellung des Verfahrens liegt darin, dass eine unangenehme öffentliche Gerichtsverhandlung vermieden wird. Gleiches gilt für einen Strafbefehl. Rechtsanwälte in Frankfurt weisen ihre Mandanten in der Beratung deshalb ausdrücklich auf diese Möglichkeiten hin.
Wenn sich ein Strafverfahren nicht vermeiden lässt, ist in der Regel das Amtsgericht Frankfurt in erster Instanz zuständig. Bei Verbrechen oder Vergehen, die eine hohe Strafe (ab vier Jahren) zur Folge haben können, wird das Landgericht Frankfurt in Strafsachen tätig. Nur Staatsschutzdelikte werden von Anfang an vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verhandelt. Die Rechtsmittel gegen Strafurteile sind Berufung und Revision.
In Großstädten fallen in der Regel mehr Strafverfahren an als in kleineren Orten. Deshalb gibt es auch viele Fachanwälte für Strafrecht in Frankfurt. Ein Fachanwalt für Strafrecht hat neben seiner allgemeinen Qualifikation als Volljurist eine Reihe von zusätzlichen Prüfungen im Strafrecht und Strafprozessrecht abgelegt. Außerdem muss er für den Titel des Fachanwalts eine Mindestanzahl von Fällen im Strafrecht nachweisen, in denen er Mandanten vertreten hat.
Rechtsanwälte für Strafrecht weisen immer wieder auf die Bedeutung des Schweigerechts eines Beschuldigten hin. Dieses Recht steht jedem Beschuldigten gegenüber den Strafverfolgungsorganen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu. Eine Aussage des Beschuldigten ist in der Regel erst dann sinnvoll, wenn ein Rechtsanwalt die Aktenlage kennt und die Beweislage überblicken kann. Denn auch dies ist ein alter Grundsatz des Strafverfahrens: Nur wenn eine Straftat lückenlos bewiesen ist, darf eine Verurteilung erfolgen. Sonst ist der Angeklagte freizusprechen. In dubio pro reo — im Zweifel für den Angeklagten.