Rechtsanwälte Zivilrecht Frankfurt
Das Zivilrecht, auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt, ist neben dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht eines der drei großen Rechtsgebiete. Das Zivilrecht erfasst die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander (lateinisch civis = Bürger). Diese Beziehungen basieren nicht (wie im Öffentlichen Recht) auf einem Über- und Unterordnungsverhältnis (Staat — Bürger) sondern auf dem Prinzip der Gleichberechtigung. Zuständig für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Privatrecht in Frankfurt sind das Amtsgericht und das Landgericht in der Gerichtsstraße 2.
Das in Deutschland geltende Zivilrecht ist maßgeblich vom römischen Recht geprägt. Es fußt vor allem auf dem Grundsatz der Privatautonomie, worunter die Freiheit verstanden wird, dass jeder Bürger selbst bestimmen kann, inwieweit er sich durch Rechtsgeschäfte binden und welche Verträge er eingehen will. Aber nicht nur Verträge und Willenserklärungen können rechtliche Beziehungen oder Schuldverhältnisse begründen. Auch ein Straßenverkehrsunfall kann einen Anspruch auf Schadensersatz beim Opfer hervorrufen, der vor einem Gericht in Frankfurt im Streitfall durchgesetzt werden kann — auch mithilfe eines Rechtsanwalts für Zivilrecht. Und in einem Testament können Bestimmungen festgelegt werden, die nach dem Tod des Erblassers für alle Betroffenen verbindlich werden.
Das BGB kennt als Rechtssubjekte neben den natürlichen Personen (Menschen) auch juristische Personen, die als Vereine, Unternehmen in den verschiedensten Rechtsformen oder Stiftungen erscheinen. Dies sind in Frankfurt zum Beispiel große Banken als Aktiengesellschaften genauso wie kleine Unternehmen in Form einer GmbH. Rechtssubjekte sind rechtsfähig — sie können Träger von Rechten und Pflichten sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Geburt — dies ist die Aussage des ersten Paragrafen des BGB. Von der Rechtsfähigkeit ist die Geschäftsfähigkeit zu unterscheiden: die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbst vorzunehmen. Diese besteht nach dem BGB ab dem siebten Lebensjahr in beschränkter Form, mit Eintritt der Volljährigkeit unbeschränkt.
Die grundlegende Rechtsquelle für das Privatrecht ist in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das seit dem 1. Januar 1900 gilt. Es ist in fünf Bücher aufgeteilt: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Das Zivilrecht ist vielfältig — so vielfältig, dass die Suche nach einem „Fachanwalt für Zivilrecht Frankfurt” keine Ergebnisse bringt. Denn einen solchen Fachanwaltstitel gibt es nicht. Es gibt lediglich Fachanwälte für spezielle Gebiete des Zivilrechts, zum Beispiel Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Erbrecht — Rechtsgebiete, die explizit im BGB geregelt sind. Rechtsstreitigkeiten im Privatrecht in Frankfurt befassen sich oft mit Regelungen aus dem Mietrecht, dem Vertragsrecht oder Kaufrecht.
Jeder Rechtsanwalt in Frankfurt und ganz Deutschland muss vor allem das Zivilrecht beherrschen, denn dieses bildet seit jeher die Grundlage der juristischen Ausbildung. Die weitgehend abstrakte Gesetzessprache und Gesetzessystematik des Privatrechts ist für Nicht-Juristen oft schwer zu verstehen. Auch die praktische Arbeit von Rechtsanwälten findet zum großen Teil auf dem Gebiet des Zivilrechts statt. Dies gilt gerade auch für die Wirtschaftsmetropole Frankfurt am Main. Denn das Handels- und Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Transport- und Speditionsrecht sind im Wesentlichen vom Zivilrecht geprägt. Einem Rechtsanwalt mit guten Kenntnissen im BGB fällt es prinzipiell leicht, sich schnell in spezielle Rechtsmaterien einzuarbeiten, die ebenfalls dem Zivilrecht zuzuordnen sind.